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Die
Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert
Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten
Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungs-vertrag, der
in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der
gesetzlichen Rente entspricht; allerdings ist die Basisrente nicht
umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es
ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapitalauszahlung
bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.
h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden,
sondern wird lebenslang verrentet.
Vorrangige Zielgruppe sind Selbstständige mit einer relativ hohen
Steuerbelastung. Sie haben bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit
(mehr), steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben, denn die
Förderung der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge können
sie nicht nutzen.
Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung
(Erlebensfall-versicherung) oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005
nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit
dieser Versicherungen hat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein
Versicherungsbeitrag ist bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet worden.
(Quelle und weitere Informationen:
Wikipedia) |
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