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Informationen zur Rürup
Rente - nicht nur für Selbstständige und Freiberufler
Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark
der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60.
Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese
Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar
und kapitalisierbar. Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird
belohnt. Im Jahr 2005 sind 60 Prozent der Beiträge steuerlich
absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent
an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll.
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