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Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und
Sonderausgaben-abzugsmöglichkeiten (siehe unten) geförderte, privat
finanzierte Rente in Deutschland.
Daher gehört sie zur so genannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der
Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG)
eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommen-steuergesetz
geregelt.
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der
freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.
Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001,
bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines
ideal-typischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45
Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 %
reduziert wurde.
Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in
der Medienöffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.
(Quelle und weitere Informationen:
Wikipedia) |
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