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Vergleich Riester-Rente

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Riester-Rente, staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge, Riesterrente


Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgaben-abzugsmöglichkeiten (siehe unten) geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.

Daher gehört sie zur so genannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommen-steuergesetz geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.

Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines ideal-typischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.

(Quelle und weitere Informationen: Wikipedia)

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