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Als Rentenversicherung
bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten
Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird.
Versicherung wird hier gegen die
wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten
Leben resultieren, nämlich der entsprechend längere Bedarf an
Lebensunterhalt.
Man unterscheidet zwischen der sofort beginnenden
Rentenversicherung (Sofortrente, grundsätzlich gegen Einmalbeitrag, selten
mit der Möglichkeit von Zuzahlungen), bei der die Leibrente sofort bei
Vertragsabschluss (vorschüssige Rentenzahlung) oder zum Ende der ersten
Rentenzahlungsperiode (nachschüssige Rentenzahlung) beginnt, und der
aufgeschobenen Rentenversicherung (gegen Einmalbeitrag oder laufenden
Beitrag), bei der die Leibrente erst nach einer vereinbarten Zeit, der
Aufschubzeit, beginnt.
Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung
auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende
Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen
Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert
vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange
lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche
Personen Leibrenten kaufen, die für sich selbst eine eher lange
Lebenserwartung annehmen. (Quelle und weitere Informationen:
Wikipedia) |
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