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Private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherungen,  Altersrente


Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird.

 Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben resultieren, nämlich der entsprechend längere Bedarf an Lebensunterhalt.

Man unterscheidet zwischen der sofort beginnenden Rentenversicherung (Sofortrente, grundsätzlich gegen Einmalbeitrag, selten mit der Möglichkeit von Zuzahlungen), bei der die Leibrente sofort bei Vertragsabschluss (vorschüssige Rentenzahlung) oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode (nachschüssige Rentenzahlung) beginnt, und der aufgeschobenen Rentenversicherung (gegen Einmalbeitrag oder laufenden Beitrag), bei der die Leibrente erst nach einer vereinbarten Zeit, der Aufschubzeit, beginnt.

Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche Personen Leibrenten kaufen, die für sich selbst eine eher lange Lebenserwartung annehmen. (Quelle und weitere Informationen: Wikipedia)

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