Versicherungsvergleiche

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Private  Krankenzusatzversicherung,  Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld


Warum eine private Krankenzusatzversicherung?
Durch die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze (
2008: 48.150 Euro) steht die private Krankenversicherung nur Angestellten und Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze offen, Wünsche nach einer besseren Versorgung im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich kann nur eine Krankenzusatzversicherung (Zusatzversicherung) absichern.

Dazu gehören im ambulanten Bereich u.a. höhere Zuzahlungen für Hilfsmittel (Brillen etc.), Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Heilpraktikern, im stationären Bereich u.a. die Wahl eines 1- oder 2-Bettzimmers anstatt eines Mehrbettzimmers (Regelleistung), außerdem die Behandlung durch den Chefarzt anstatt durch den Stationsarzt, im zahnärztlichen Bereich bessere, höherwertige Versorgung (Keramikverblendungen etc.) sowie die Übernahme der Zahnersatzkosten (Restkosten bis zu 40% des Rechnungsbetrages nach Vorleistung Ihres Krankenversicherungs-trägers), außerdem kann zusätzliches Krankentagegeld (Krankengeld), Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld versichert werden.

 

 


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