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Welche Leistungen können privat krankenversichert werden?
Die
private Krankenversicherung versichert ambulante, stationäre und
zahnärztliche Kosten wie in der gesetzlichen Krankenkasse als
Regelleistung, ambulante Zusatzleistungen (z.B. keine Be-grenzung auf
die Gebührenordnung für Ärzte), stationäre Zusatzleistungen (z.B. 1-
oder 2-Bettzimmer als Wahlleistung, Chefarztbehandlung), zahnärztliche
Zusatzleistungen (z.B. Implantate, Übernahme der Restkosten beim
Zahnersatz). Privat Krankenversichern können sich Angestellte und
Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
(2009:
48.600
Euro jährlich), sowie ohne Einkommens-beschränkung
Selbständige, Freiberufler, Beamte und eingeschränkt auch Studenten.
Angestellte und Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungs-grenze
können eine
Krankenzusatz-versicherung
abschließen.
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