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Eine
Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko
(meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person
wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine
Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten
Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit
(Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes
(Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen
Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
Als Lebensversicherungen werden nur
Individualversicherungen bezeichnet; die hiervon klar zu trennende
Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem
Versicherungsvertrag beruhen. Lebensversicherungen zählen zu den
Personenver-sicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person
liegt. Sie werden fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, die
Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer
vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht.
Die
Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens
spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben
oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Versicherungsfall bestimmt sein und
damit eine Leistung auslösen. (Quelle und weitere Informationen:
Wikipedia) |
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