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Lebensversicherung

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Private Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung, Tilgungsversicherung


Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.

Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet; die hiervon klar zu trennende Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen. Lebensversicherungen zählen zu den Personenver-sicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie werden fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht.

 Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit  als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen. (Quelle und weitere Informationen: Wikipedia)

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