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Warum eine private
Krankenzusatzversicherung?
Durch die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze (2009:
48.600 Euro) steht
die private Krankenversicherung nur
Angestellten und Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb dieser
Grenze offen, Wünsche nach einer besseren Versorgung im ambulanten,
stationären und zahnärztlichen Bereich kann nur eine
Krankenzusatzversicherung (Zusatzversicherung) absichern.
Dazu gehören im ambulanten Bereich u.a. höhere Zuzahlungen für
Hilfsmittel (Brillen etc.), Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von
Heilpraktikern, im stationären Bereich u.a. die Wahl eines 1- oder
2-Bettzimmers anstatt eines Mehrbettzimmers (Regelleistung), außerdem
die Behandlung durch den Chefarzt anstatt durch den Stationsarzt, im
zahnärztlichen Bereich bessere, höherwertige Versorgung
(Keramikverblendungen etc.) sowie die Übernahme der Zahnersatzkosten
(Restkosten bis zu 40% des Rechnungsbetrages nach Vorleistung Ihres
Krankenversicherungs-trägers), außerdem kann zusätzliches
Krankentagegeld (Krankengeld), Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld
versichert werden.
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