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Unter der
Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde
Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder
Invalidität. Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht
mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als
die der Erwerbsunfähigkeit.
Bei einer Berufsunfähigkeit kann der
Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das
seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann
lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben. Gegen die
Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im
Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor.
Mit der
privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag
ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert. In der
gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001 die
Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961
geboren wurden, und das auch nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung
bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI.
Falls ein Arbeitnehmer nur noch
zur Hälfte seiner Arbeit nachgehen kann, erstattet die
Berufsunfähigkeitsversicherung teilweisen Ausgleich schon ab der
Pflegestufe 1. (Quelle: Wikipedia) |
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